Verdienstausfallentschädigung für Arbeitnehmer wegen der Corona-Pandemie
Arbeitsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
§ 56 Abs. 3 IfSG i.d.F. des Gesetzes zur Fortgeltung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite betreffenden Regelungen vom 29.03.2021 entfaltet keine Rückwirkung und ist daher für Entschädigungsberechnungen bei Quarantänezeiträumen vor dem 31.03.2021 nicht anwendbar.
Art. 3 Abs. 1 GG begründet keinen Anspruch auf Gleichbehandlung im Verhältnis zu Fällen, in denen rechtswidrige Vergünstigungen zugewandt wurden.
Bei einer in Einzelfällen unrichtigen Sachbehandlung hat die Behörde keine - der Rechtslage - abweichende Verwaltungspraxis konstituiert.
VG Bayreuth, 17.01.2022 - Az: B 7 K 21.871
Wir lösen Ihr Rechtsproblem!
AnwaltOnline - bekannt aus FOCUS Magazin
Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell
Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung
Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.246 Bewertungen)
Sehr schnelle und super verständliche sowie ausführliche Rechtsberatung per E-Mail. So entstand für mich ein geringstmöglicher Aufwand! Ich würde ...
Landbeck, Annweiler
Ich wurde innerhalb kürzester Zeit hervorragend beraten, vielen Dank!