Interesse an Erziehung und Betreuung ist zu akzeptieren
Arbeitsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Ist eine Arbeitnehmerin ohne die beantragte Arbeitszeitverkürzung nicht in der Lage, die Betreuung ihrer Kinder zuverlässig zu gewährleisten und stellen die vom Arbeitgeber prognostizierten hieraus resultierenden Erschwernisse keine wesentlichen Beeinträchtigungen dar, so kann das überwiegende Interesse der Arbeitnehmerin an der Arbeitszeitverringerung durch Erlaß einer einstweiligen Verfügung vorläufig realisiert werden. Die Entscheidung, die Erziehung der Kinder neben dem vormittäglichen Besuch des Kindergartens und der begrenzten Betreuung durch eine Tagesmutter für die Dauer einer wesentlichen Entwicklungsphase der Kinder selbst zu übernehmen, ist aus verfassungsrechtlichen Gründen zu respektieren.
LAG Hamburg, 04.09.2006 - Az: 4 Sa 41/06
Wir lösen Ihr Rechtsproblem!
AnwaltOnline - bekannt aus Anwalt - Das Magazin
Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell
Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung
Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.243 Bewertungen)
Antwort war sehr schnell und kompetent.
Verifizierter Mandant
Ich habe sehr zügig alle Antworten auf meine Frage erhalten.
Wäre ich zu einem Anwalt mit einer festen Kanzlei gegangen, hätte ich auf einen ...