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Arbeit in Kindergarten ausgeschlossen
Arbeitsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Die Arbeit einer Erzieherin während ihrer Schwangerschaft in einem Kindergarten ist ausgeschlossen, wenn sie Mumps kriegen kann.
Hierbei spielt es nach Auffassung des Gerichts keine Rolle, ob im Kindergarten z.Z. Mumps umgeht. Aufgrund der erheblichen Gefahren, die diese Kinderkrankheit für Schwangere mit sich bringt, sei das Beschäftigungsverbot zum Schutz von „Leib und Leben“ bereits als Vorsorgemaßnahme gerechtfertigt.
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