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Arbeit in Kindergarten ausgeschlossen

Arbeitsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Die Arbeit einer Erzieherin während ihrer Schwangerschaft in einem Kindergarten ist ausgeschlossen, wenn sie Mumps kriegen kann.

Hierbei spielt es nach Auffassung des Gerichts keine Rolle, ob im Kindergarten z.Z. Mumps umgeht. Aufgrund der erheblichen Gefahren, die diese Kinderkrankheit für Schwangere mit sich bringt, sei das Beschäftigungsverbot zum Schutz von „Leib und Leben“ bereits als Vorsorgemaßnahme gerechtfertigt.


VG Koblenz, 30.04.2002 - Az: 5 L 789/02.KO

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und gehe jetzt am Wochenende ...

Andreas Thiel, Waldbronn

Ich bin wieder sehr zufrieden, hatte in der Vergangenheit schon mal den Rechtsanwaltservice genutzt. Die Antwort kam wieder sehr schnell, ausführlich ...

Simon, Mecklenburg Vorpommern