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Nicht grundsätzlich Schmerzensgeld bei Mobbing!

Arbeitsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Es besteht auch bei erheblichen psychischen Beeinträchtigungen am Arbeitsplatz (Mobbing) kein grundsätzlicher Schmerzensgeld- oder Schadensersatzanspruch gegen den Arbeitgeber. Der Anspruch ist insbesondere deshalb problematisch, weil oftmals nicht einwandfrei klärbar ist, ob das Mobbing tatsächlich alleinige Ursache für die gesundheitlichen Folgen war. Dies gilt insbesondere in Fällen wie dem vorliegenden, wo bereits vor den Auseinandersetzungen Hinweise auf eine psychische Krankheit vorlagen.


ArbG Frankfurt/Main, 21.05.2008 - Az: 15 Ca 787/08

Dr. Rochus SchmitzDr. Jens-Peter VoßTheresia Donath

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