Kurzarbeit angekündigt – Arbeitnehmer muss widersprechen!
Arbeitsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Widerspricht ein Arbeitnehmer der Ankündigung von Kurzarbeit nicht ausdrücklich, sondern arbeitet er nach der entsprechenden Ankündigung widerspruchslos weiter, so kommt dies rechtlich einem Einverständnis gleich.
ArbG Koblenz - Az: 2 Q 986/02
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