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Kurzarbeit angekündigt – Arbeitnehmer muss widersprechen!

Arbeitsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Widerspricht ein Arbeitnehmer der Ankündigung von Kurzarbeit nicht ausdrücklich, sondern arbeitet er nach der entsprechenden Ankündigung widerspruchslos weiter, so kommt dies rechtlich einem Einverständnis gleich.


ArbG Koblenz - Az: 2 Q 986/02

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Simon, Mecklenburg Vorpommern