Kurzarbeit angekündigt – Arbeitnehmer muss widersprechen!
Arbeitsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Widerspricht ein Arbeitnehmer der Ankündigung von Kurzarbeit nicht ausdrücklich, sondern arbeitet er nach der entsprechenden Ankündigung widerspruchslos weiter, so kommt dies rechtlich einem Einverständnis gleich.
ArbG Koblenz - Az: 2 Q 986/02
Wir lösen Ihr Rechtsproblem!
AnwaltOnline - bekannt aus Berliner Morgenpost
Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell
Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung
Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.247 Bewertungen)
Ich bin sehr zufrieden. Das ging schnell kompetent und der Preis war angemessen und jetzt kann ich beruhigt in den Urlaub fahren. Empfehle ich auf ...
Verifizierter Mandant
Kompetent, schnell, zuverlässig,
Besonders gut finde ich das man ein Angebot bekommt und dann überlegen kann, ob es passt. Beratungspreise ...