Zugang zum Betrieb ohne Corona-Test kann verweigert werden!
Arbeitsrecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten
Der Arbeitgeber kann einem Arbeitnehmer den Zugang zum Betriebsgelände verweigern, wenn dieser den Corona-Test verweigert, obwohl in einer Betriebsvereinbarung geregelt wurde, unter welchen Voraussetzungen ein PCR-Test beim Arbeitnehmer zu erfolgen hat und der Arbeitnehmer nach der Betriebsvereinbarung den PCR-Test machen müsste.
Es besteht kein Eilanspruch dahin gehend, ohne PCR-Test den Betrieb zu betreten. Ein eiliges Beschäftigungsinteresse war für das Gericht nicht erkennbar. Der Beschäftigungsanspruch ist daher im normalen Verfahren einzuklagen.
Der Arbeitnehmer hatte vorliegend argumentiert, dass die Verpflichtung zur Durchführung des Tests gegen sein Recht auf Selbstbestimmung verstoße und weder durch das Weisungsrecht des Arbeitgebers noch die Betriebsvereinbarung gedeckt sei. Zudem sei der PCR-Test als invasiver Eingriff in die körperliche Unversehrtheit unverhältnismäßig.
ArbG Offenbach, 04.02.2021 - Az: 4 Ga 1/21
Wir lösen Ihr Rechtsproblem!
AnwaltOnline - bekannt aus Donaukurier
Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Anliegen – Sie erhalten ein individuelles Angebot für eine anwaltliche Beratung.
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell
Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung
Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.250 Bewertungen)
meine Frage wurde prof. geprüft und bearbeitet, die Antwort ist richtig getroffen. Vielen Dank!
Verifizierter Mandant
Herr Dr.Jur. Voß hat mich in wenigen Stunden sehr präzise und professionell schriftlich beraten.
Ich werde das Online verfahren ...