Rechtsfragen? Wir beraten Sie per   E-Mail  -   Video  -   Telefon  -   WhatsApp Bereits 402.036 Anfragen

Betriebliche Altersversorgung: Widerruf einer Gesamtzusage wegen wirtschaftlicher Notlage

Arbeitsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Soweit die Frage das Problem betrifft, ob grundsätzlich eine Gesamtzusage durch eine einseitige Erklärung des Arbeitgebers geändert werden kann, ist diese Frage nicht klärungsbedürftig.

Die Klärungsbedürftigkeit wird von der Beschwerde auch nicht dargelegt.

Es ist höchstrichterlich geklärt, dass eine Gesamtzusage grundsätzlich ablösungsoffen gegenüber einer neuen kollektiven Regelung ist - sei es in Form einer neuen vertraglichen Einheitsregelung, einer Gesamtzusage, in Form einer Betriebsvereinbarung oder einer Sprecherausschussrichtlinie.

Dies hat der Senat bereits entschieden (vgl. BAG, 11.12.2018 - Az: 3 AZR 380/17).


BAG, 23.06.2020 - Az: 3 AZN 442/20

ECLI:DE:BAG:2020:230620.B.3AZN442.20.0

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline - bekannt aus PC Welt

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.249 Bewertungen)

Vielen Dank , allein die Unterstützung in meinem Fall wie ich vorgehen muss , finde ich professionell und kompetent Hussain
Verifizierter Mandant
Die Beratung war schnell und sehr hilfreich.
Lilli Rahm, 79111 Freiburg