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Unfall mit Dienstfahrzeug vertuscht - fristlose Kündigung

Arbeitsrecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten

Nicht jede Kündigung ist zulässig. ➠ Lassen Sie sich beraten.
Im vorliegenden Fall hatte ein Arbeitnehmer eine fristlose Kündigung kassiert, weil er einen selbstverursachten Unfall mit dem Dienstwagen vertuschen wollte, indem er ein Fremdverschulden mit Fahrerflucht vortäuschte. Dies gilt auch bei langjähriger Betriebszugehörigkeit. Die Vertuschung war vorliegend so schlecht, dass die Wahrheit recht schnell herauskam - der beim Unfall anwesende Beifahrer stellte den Vorfall nämlich wahrheitsgemäß dar. Der Arbeitnehmer erhielt daraufhin die fristlose Kündigung - er war ja bereits mehrfach einschlägig wegen ruppiger Fahrweise abgemahnt worden.
Die Kündigung war rechtmäßig, da der Arbeitnehmer nicht nur einen von ihm verschuldeten Unfall gegenüber seinem Arbeitgeber vertuschen wollte, sondern auch Schadensersatzansprüche des Arbeitgebers gegen den Arbeitnehmer verschleiert hatte und zudem weitere Arbeitnehmer zur Täuschung anstiften wollte. Eine Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses ist dem Arbeitgeber dann unzumutbar.


LAG Sachsen, 28.04.2011 - Az: 1 Sa 749/10

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