Soll ein Arbeitsverhältnis befristet werden, so muß dies vom Arbeitgeber detailliert begründet werden. Pauschale Angaben sind unzureichend, so daß in einem solchen Fall ein Anspruch des Arbeitnehmers auf unbefristete Beschäftigung entsteht.
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LAG Hessen, 22.08.2006 - Az: 2 Sa 2001/05
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