Rechtsfrage klären? Wir beraten per   E-Mail  -   Video  -   Telefon  -   WhatsAppBewertung: - bereits 397.391 Anfragen

Keine einseitige Kurzarbeitsanordnung

Arbeitsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Eine Ermächtigung an den Arbeitgeber, in einem von ihm bestimmten Zeitpunkt und einem von ihm bestimmten Umfang den Beschäftigungs- und Lohnanspruch des Arbeitnehmers auf unbestimmte Zeit zu verkürzen oder sogar ganz auszuschließen, ist unwirksam.

Denn dadurch erhielte der Arbeitgeber ein einseitiges Gestaltungsrecht, das ihn berechtigt, ohne Bindung an Kündigungsfristen und -gründe einseitig in den Kernbereich des Arbeitsverhältnisses einzugreifen.

Die Arbeitsleistung wäre zu seiner alleinigen Disposition gestellt (vgl. BAG, 27.01.1994 - Az: 6 AZR 541/93; BAG, 18.10.1994 - Az: 1 AZR 503/93). Bei einer derartigen unrechtmäßigen Anordnung von Kurzarbeit kommt § 296 Satz 1 BGB ebenso zur Anwendung wie bei einer unwirksamen Kündigung.


LAG Sachsen, 03.08.2005 - Az: 2 Sa 863/04

ECLI:DE:OVGSN:2005:0803.2SA863.04.0A

Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen von mdr Jump

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
  Anfrage ohne Risiko    vertraulich    schnell 

So bewerten Mandanten unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.242 Bewertungen) - Bereits 397.391 Beratungsanfragen

Sehr gute Anwälte!!! Eine schnelle problemlose und ausführlich präzise Beratung.
Kann ich nur weiterempfehlen! MfG

RJanson, Rodenbach

Die Beratung war schnell und sehr hilfreich.

Lilli Rahm, 79111 Freiburg