Der Bundestag ermächtigt die Bundesregierung, per Verordnung bis zur Mitte nächsten Jahres den vereinfachten Zugang zum Kurzarbeitergeld weiter zu ermöglichen. Mit dem entsprechenden Gesetzesbeschluss befasst sich am 7. Oktober 2022 abschließend der Bundesrat.
Veröffentlicht: 01.10.2022
Quelle: BundesratKOMPAKT
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