Unsere Anwälte lösen Ihre Rechtsfragen   Jetzt Anfrage stellen Bereits 421.005 Anfragen

Keine einseitige Anordnung von Kurzarbeit - Anspruch auf Arbeitsentgelt

Arbeitsrecht Lesezeit: ca. 2 Minuten

Die Einführung von Kurzarbeit bedarf einer vertraglichen Grundlage.

Der Arbeitgeber ist nicht berechtigt die Kurzarbeit einseitig aufgrund seines Direktionsrechts einzuführen.

Die Anmeldung und die Gewährung von Kurzarbeit durch das Arbeitsamt bildet hierfür keine entsprechende Ermächtigungsgrundlage.

Verweigert der Arbeitnehmer die angebotene Kurzarbeitsregelung so führt dies dazu, dass sein Vergütungsanspruch aus Annahmeverzug bestehen bleibt (vgl. hierzu LAG Rheinland-Pfalz, 07.10.1996 - Az: 9 Sa 703/96).

Keineswegs ist allerdings der Arbeitnehmer verpflichtet, ausdrücklich und sofort der angesetzten Kurzarbeit zu widersprechen bzw. seine Arbeitskraft anzubieten, denn der Arbeitgeber, der Kurzarbeit anordnet gibt unmissverständlich zu erkennen, dass er den Arbeitnehmer (hier: auf der betroffenen Baustelle) nicht erwartet. Ein eventuelles Arbeitskraftangebot eines Arbeitnehmers ist in diesen Fällen überflüssig.


ArbG Berlin, 23.10.2003 - Az: 82 Ca 16808/03


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Hont Péter Hetényi (Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus mdr Ratgeber 

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.276 Bewertungen)

Vielen Dank für die kompetente und ausführliche Bewertung meines Sachverhalts. Es hat mir sehr weitergeholfen.
Verifizierter Mandant
Meine Fragen wurden alle beantwortet und ich bin sehr zufrieden. Vielen Dank dafür.
Verifizierter Mandant