Rechtsfragen? Lösen Sie mit unseren Anwälten Jetzt Anfrage stellen Bereits 405.360 Anfragen
Schadensersatzklage der Stadt Bonn gegen ehemaligen leitenden Mitarbeiter im Zusammenhang mit dem WCCB abgewiesen
Arbeitsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Die Stadt Bonn nimmt den früheren Leiter des Städtischen Gebäudemanagements im Zusammenhang mit dem WCCB wegen angeblicher Verletzung seiner Controllingaufgaben auf Schadenersatz in Höhe von 500.000 Euro in Anspruch.
Das Arbeitsgericht Bonn hatte eine grobe Pflichtverletzung des Mitarbeiters verneint und die Klage zudem wegen der Versäumung der einschlägigen Ausschlussfrist abgewiesen.
Das Landesarbeitsgericht Köln hat die Entscheidung des Arbeitsgerichts bestätigt und die Berufung der Stadt Bonn zurückgewiesen.
Die Revision wurde nicht zugelassen.
LAG Köln, 09.01.2020 - Az: 8 Sa 787/18
Vorgehend: ArbG Bonn, 07.11.2018 - Az: 4 Ca 1314/18
Quelle: PM des LAG Köln
Wir lösen Ihr Rechtsproblem!
AnwaltOnline – bekannt aus Stiftung Warentest
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell
Fragen kostet nichts: Sie erhalten ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.
Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung
Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.257 Bewertungen)
Hatte Fragen bezüglich Kindesunterhalt eines volljährigen und in Ausbildung stehen Kindes!
Diese Frage wurde vorbildlich und schnell ...