Arbeitgeber müssen auch dann, wenn eine Versetzungsmöglichkeit arbeitsvertraglich vorgesehen ist, prüfen, ob ein Arbeitnehmer mit Privatwagen statt des Betroffenen versetzt werden kann, wenn dieser über keinen Privatwagen verfügt.
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LAG Hessen, 06.07.2005 - Az: 8 Sa 124/05
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