Rechtsfragen? Unsere Anwälte helfen sofort   Jetzt Anfrage stellen Bereits 421.745 Anfragen

Anrechnung von Vordienstzeiten bei der betrieblichen Altersversorgung

Arbeitsrecht Lesezeit: ca. 12 Minuten

Strittig war im vorliegenden Fall die Anrechnung einer Vordienstzeit bei der Berechnung der Leistungen der betrieblichen Altersversorgung.

Die Beklagte bestritt ihre Verpflichtung, bei der Berechnung des Initialbausteins nach dem CBA bei Eintritt des Versorgungsfalls und Fortbestehen des Arbeitsverhältnisses das vertraglich zugesagte rechnerische Eintrittsdatum 28. Juni 1986 zugrunde zu legen.

Mit dem Schreiben vom 2. November 1998 hatte jedoch die Rechtsvorgängerin der Beklagten der späteren Klägerin zugesichert, als Beginn der Betriebszugehörigkeit den 28. Juni 1986 auch für die betriebliche Altersversorgung zugrunde zu legen, soweit nicht das Arbeitsverhältnis vor Eintritt des Versorgungsfalls vorzeitig endet. Die „ununterbrochene Beschäftigungszeit“ iSd. Anhang 1 zum CBA ist daher unter Berücksichtigung dieser zugesagten Anrechnung zu ermitteln.

Die Auslegung des Schreibens vom 2. November 1998 nach §§ 133, 157 BGB ergab, dass bei fortdauernder Betriebszugehörigkeit bis zum Eintritt des Versorgungsfalls bei der Berechnung der Betriebsrente der Klägerin nach dem CBA als ununterbrochene Beschäftigungszeit die Zeit ab dem 28. Juni 1986 zugrunde zu legen ist.

Es konnte dabei dahinstehen, ob es sich bei der im Schreiben vom 2. November 1998 erklärten Zusage um eine atypische oder typische Willenserklärung, mithin um Allgemeine Geschäftsbedingungen handelte.

Der weitere Inhalt ist nur für registrierte Nutzer zugänglich. Bitte melden Sie sich an oder registrieren Sie sich für einen Zugang.

Urteil freischalten

oder Registrieren

Noch kein Premium-Zugang?

7 Tage kostenlos testen


BAG, 19.11.2019 - Az: 3 AZR 332/18

ECLI:DE:BAG:2019:191119.U.3AZR332.18.0

Vorgehend: LAG Hamburg, 12.04.2018 - Az: 7 Sa 102/17


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Martin Becker (Rechtsanwalt und Mediator, Fachanwaltslehrgang Arbeitsrecht)Hont Péter Hetényi (Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus stern.de 

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.278 Bewertungen)

Sehr schnelle Hilfe und Unterstützung! Ich bin sehr sehr zufrieden Vielen lieben Dank für die tolle Unterstützung.
Verifizierter Mandant
Sehr schnelle Antwort
Verifizierter Mandant