Rechtsfrage? Fragen Sie unsere Anwälte. Bereits 403.952 Anfragen

Missverständliches Abfindungsangebot - Pech für den Arbeitgeber

Arbeitsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Ein Arbeitgeber kann sich nicht darauf berufen, dem Arbeitnehmer ein von der Vorschrift über den Abfindungsanspruch bei einer betriebsbedingten Kündigung abweichendes Angebot unterbreitet zu haben, wenn das Kündigungsschreiben diesbezüglich missverständlich ist.

Das Kündigungsschreiben ist dann missverständlich, wenn der Arbeitgeber einerseits eine feste Abfindungssumme nennt und andererseits die Vorschrift über den Abfindungsanspruch bei einer betriebsbedingten Kündigung als Anspruchsgrundlage benennt, die hierzu nicht passend ist.

Um ein von dieser Vorschrift abweichendes Abfindungsangebot unterbreiten zu können, muss jedoch jede Missverständlichkeit ausgeschlossen sein.


ArbG Hamburg, 23.09.2008 - Az: 25 Ca 137/08

ECLI:DE:ARBGHH:2008:0923.25CA137.08.0A

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline - bekannt aus tz.de

Fragen kostet nichts: Sie erhalten kostenlos ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.255 Bewertungen)

Sehr schneller und professioneller Service. Ich bin rundum zufrieden und kann das Unternehmen nur weiterempfehlen.
Ed R, Zürich
Sehr schnelle und kompetente Antworten. Vielen Dank. Ich kann Sie nur empfehlen. Weiter so und viel Erfolg. Danke für Ihre Unterstützung und ...
Verifizierter Mandant