Ein generelles Verbot, sich als Betriebsrat über betriebliche Angelegenheiten auf einem Twitter-Account zu äußern, ist nicht zulässig. Dies ist zu weit gefasst, so dass ein darauf abzielender Antrag des Arbeitgebers als Globalantrag unbegründet ist weil der Betriebsrat im Schutzbereich des Art. 5 I GG grundrechtsfähig ist.
LAG Niedersachsen, 06.12.2018 - Az: 5 TaBV 107/17
Wir lösen Ihr Rechtsproblem!
AnwaltOnline - bekannt aus mdr Jump
Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell
Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung
Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.247 Bewertungen)
Schnell, verständlich und unkompliziert.
Es muss nicht immer eine hochkomplexe Doktorarbeit sein, um einen guten Job gemacht zu haben.
Burkhardt, Weissach im Tal
Ich bin Ihnen sehr dankbar über die rasche und konstruktive Beratung .
Mit herzlichen Grüßen
Dirk Beller