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Verdachtskündigung nur nach Aufklärungsversuch

Arbeitsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

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Wurde eine fristlose, hilfsweise fristgemäße Verdachtskündigung ausgesprochen, ohne das seitens des Arbeitgebers alles Erforderliche zur Aufklärung des Sachverhaltes getan wurde, so kann die notwendige Aufklärung nicht mehr im Kündigungsschutzprozess

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