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Verdachtskündigung nur nach Aufklärungsversuch

Arbeitsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Nicht jede Kündigung ist zulässig. ➠ Lassen Sie sich beraten.
Wurde eine fristlose, hilfsweise fristgemäße Verdachtskündigung ausgesprochen, ohne das seitens des Arbeitgebers alles Erforderliche zur Aufklärung des Sachverhaltes getan wurde, so kann die notwendige Aufklärung nicht mehr im Kündigungsschutzprozess
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Eveline Da Cuna Da Silva , Duisburg

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