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Befristung eines Arbeitsvertrags bei vorübergehendem Mehrbedarf

Arbeitsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Eine wirksame Befristung wegen vorübergehenden Mehrbedarfs setzt die Darlegung voraus, dass die Anzahl der zusätzlichen erforderlichen Arbeitsstunden mit dem Mehrbedarf korreliert. Dazu ist zunächst der Regelbedarf darzustellen und durch welche Umstände in welcher konkreten Höhe Mehrbedarf bedingt ist.

Im Fall von G8/G9 ist darzustellen wieviel Personal für 50 % der Studenten mit Abitur 2013 zusätzlich erforderlich ist. Alle anderen Studierenden sind dem Regelbedarf zuzurechnen und rechtfertigen keine Befristung.


LAG Köln, 25.02.2019 - Az: 2 Sa 516/18

ECLI:DE:LAGK:2019:0225.2SA516.18.00


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Martin Becker (Rechtsanwalt und Mediator, Fachanwaltslehrgang Arbeitsrecht)

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