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Sonntagsarbeit aus Glaubensgründen verweigert - Kündigung?
Arbeitsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Nicht jede Kündigung ist zulässig. ➠ Lassen Sie sich beraten.Ein Arbeitnehmer wird in eine Zwangslage versetzt, wenn er für Sonntagsschichten eingesetzt wird, als Baptist aber nicht über den Sonntag, der "Gott gehöre", verfügen kann. Diese Kollision der Glaubensfreiheit des Arbeitnehmers mit der unternehmerischen Betätigungsfreiheit des Arbeitgebers ist im Wege der praktischen Konkordanz aufzulösen. Da keine umfassende Verhinderung des Arbeitnehmers vorliegt, die geschuldete Arbeitsleistung zu erbringen, ist es für den Arbeitgeber zumutbar, ihn nur für Schichten außerhalb von Sonntagen einzuteilen. Dies gilt erst recht, wenn der Arbeitnehmer bei Vertragsschluß nicht mit Sonntagsschichten rechnen mußte. Eine Arbeitsverweigerung an Sonntagen berechtigt daher weder zur verhaltens- noch zur personenbedingten Kündigung.
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