- Arbeitsrecht
- Urteile
Rechtsfragen? Lösen unsere Rechtsanwälte für Sie.Bewertung: - bereits 393.252 Anfragen
Öffnungsklausel im Tarifvertrag und die ablösende Betriebsvereinbarung
Arbeitsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Die in einem
Tarifvertrag den Betriebsparteien eingeräumte Möglichkeit durch
Betriebsvereinbarung die Geltung der Regelungen des Manteltarifvertrages und Entgelttarifvertrages auf alle Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen des Betriebs zu erstrecken, ist keine ergänzende Betriebsvereinbarung iSv
§ 77 Abs. 3 BetrVG. Der Geltungsbereich von Tarifverträgen kann allein auf dem in
§ 5 TVG vorgesehenen Weg der
Allgemeinverbindlicherklärung ausgedehnt werden.
§ 77 Abs. 3 Satz 2 BetrVG erweitert hingegen die Normsetzungsbefugnis für die Tarifvertragsparteien und damit auch für die Betriebsparteien nicht.
Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen von der Wirtschaftswoche
Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie. Anfrage ohne Risiko vertraulich schnell So bewerten Mandanten unsere Rechtsberatung
Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.239 Bewertungen) - Bereits 393.252 Beratungsanfragen
Kompetent, schnell, zuverlässig,
Besonders gut finde ich das man ein Angebot bekommt und dann überlegen kann, ob es passt. Beratungspreise ...
Antje , Karlsruhe
Bewertung für den Herrn Rechtsanwalt Dr. Voss
Herr Voss ist ein sehr bemühter Anwalt, der auch mit einer fast 82 jährigen Frau umgehen kann. ...
Pabst,Elke, Pforzheim