Wir lösen Ihr Rechtsproblem! Stellen Sie uns jetzt Ihre Fragen.Bewertung: - bereits 393.270 Anfragen

Korrigierende Rückgruppierung - Vertrauensschutz

Arbeitsrecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten

Eine sog. korrigierende Rückgruppierung kann wegen eines Verstoßes gegen das Verbot widersprüchlichen Verhaltens ("venire contra factum proprium") auch dann i.S.v. § 242 BGB treuwidrig sein, wenn eine vorangegangene erneute Überprüfung der Eingruppierung - bei unveränderter Tätigkeit - zu einer Höhergruppierung geführt hatte.

Das Vertrauen des Arbeitnehmers in die Richtigkeit der vom Arbeitgeber vorgenommenen Eingruppierung kann auch durch den Vollzug eines Bewährungsaufstiegs bestärkt werden, da dieser über die Prüfung der Bewährung hinaus erneut diejenige der Erfüllung der Eingruppierungsvoraussetzungen als solcher erfordert. Die wiederholte Überprüfung der Richtigkeit der Eingruppierung schafft damit notwendigerweise mit jeder Bestätigung ein noch größeres schützenswertes Vertrauen des Arbeitnehmers.


BAG, 13.12.2017 - Az: 4 AZR 576/16

ECLI:DE:BAG:2017:131217.U.4AZR576.16.0

Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen von PCJobs

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
  Anfrage ohne Risiko    vertraulich    schnell 

So bewerten Mandanten unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.239 Bewertungen) - Bereits 393.270 Beratungsanfragen

Kompetente und zügige Bearbeitung! Vielen Dank!

Verifizierter Mandant

Schnelle Rückmeldung und zuverlässig. Sehr zu empfehlen!!

Efstathios Lekkas , Berlin