Berücksichtigung der Jubiläumsprämie des Vorjahres bei der Ermittlung des unterhaltsrelevanten Einkommens
Arbeitsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Bei der Ermittlung des unterhaltsrelevanten Einkommens des Antragsgegners wird eine Jubiläumsprämie, die im Juli 2012 ausgezahlt wurde, bei der Einkommensberechnung für das Jahr 2013 nicht berücksichtigt. Es handelt sich hierbei um einen Einmalzahlung aus besonderem Anlass, die im Jahr 2013 nicht anfallen wird. Das unterhaltsrelevante Einkommen für 2013 wird durch diesen Bezug nicht (mehr) erhöht.
OLG Stuttgart, 05.08.2013 - Az: 17 WF 152/13
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