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Nutzerprofil auf XING und das mutterschutzrechtliche Beschäftigungsverbot

Arbeitsrecht Lesezeit: ca. 3 Minuten

Das Vorhandensein eines Profils im Internet-Portal Xing stellt keinen Umstand dar, der den Schluss zulassen würde, dass das mutterschutzrechtliche Beschäftigungsverbot auf unzutreffenden tatsächlichen Voraussetzungen beruhen würde.

XING bietet vor allem eine Plattform für Geschäftsnetzwerke primär im deutschsprachigen Raum, in dem Mitglieder vorrangig ihre beruflichen und/oder privaten Kontakte zu anderen Personen verwalten und neue Kontakte finden können. Angemeldete Benutzer können sowohl berufliche als auch private Daten in ein Profil eintragen. Studium, Ausbildung und beruflicher Werdegang werden ähnlich wie im Lebenslauf in tabellarischer Form dargestellt. Referenzen stützen die Eintragungen. Außerdem können Nutzer ein Profilbild, ihre Interessen und individuelle Angaben über sich auf der Über-mich-Seite eintragen. Eine Verpflichtung zum vollständigen Ausfüllen des Profils mit allen Feldern besteht nicht. Anhand dieser Informationen können Kontaktwünsche als Gesuche und Angebote formuliert werden.

Abgesehen davon, dass Xing keine Arbeitsvermittlung darstellt, aber natürlich aufgrund der dort hinterlegten Angaben der einzelnen Nutzer diesen Arbeit angeboten werden kann, konnte die Berufungskammer nicht nachvollziehen, weshalb es einer Arbeitnehmerin untersagt sein soll, sich während eines Arbeitsverhältnisses für eine andere Arbeit zu interessieren.

Auch ein mutterschutzrechtliches Beschäftigungsverbot steht Vorbereitungshandlungen für einen etwaigen Tätigkeitswechsel nicht entgegen. Lediglich die tatsächliche Tätigkeitsaufnahme während eines solchen Beschäftigungsverbotes würde den Schluss zulassen, dass das Beschäftigungsverbot auf unzutreffenden tatsächlichen Voraussetzungen beruht.


LAG Berlin-Brandenburg, 13.07.2017 - Az: 10 Sa 491/17

ECLI:DE:LAGBEBB:2017:0713.10SA491.17.00


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Martin Becker (Rechtsanwalt und Mediator, Fachanwaltslehrgang Arbeitsrecht)

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