Rechtsfragen? Lösen Sie mit unseren Anwälten Bereits 404.860 Anfragen

Keine Betriebsblockade im Zuge eines Streiks

Arbeitsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg hat der IG Metall untersagt, bei der Klenk Holz AG die Zufahrt zum Betriebsgelände durch Streikmaßnahmen zu blockieren.

Untersagt wurde insbesondere ein Abstellen sperriger Gegenstände vor Eingängen oder Einfahrten sowie das Verhindern der Zufahrt von Lastwagen durch Personen vor dem Fahrzeug.

Solche Maßnahmen seien vom Streikrecht nicht gedeckt. Ein Absperren durch Gegenstände war bereits durch einstweilige Verfügung des Arbeitsgerichts untersagt worden.

Das Landesarbeitsgericht hat über diese Entscheidung hinaus auch ein Blockieren der Zufahrt durch Streikende oder Streikposten untersagt.

Gegen die Entscheidung ist kein weiteres Rechtsmittel gegeben.


LAG Berlin-Brandenburg, 15.06.2016 - Az: 23 SaGa 968/16

Quelle: PM des LAG Berlin-Brandenburg

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline - bekannt aus mdr Ratgeber

Fragen kostet nichts: Sie erhalten kostenlos ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.257 Bewertungen)

Die Stellungnahme waren präzis und zielführend. Auf meinen Nachfragen wurde zeitnah geantwortet. Kann ich jedermann weiter empfehlen.
Verifizierter Mandant
Herzlichen Dank für die zügige und umfassende Beratung.
Verifizierter Mandant