Rechtsfragen? Wir beraten Sie per   E-Mail  -   Video  -   Telefon  -   WhatsApp Bereits 402.125 Anfragen

Kündigung an Zweitwohnsitz zulässig?

Arbeitsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Arbeitgeber dürfen Kündigungsschreiben auch an den Zweitwohnsitz des Arbeitnehmers schicken. Im vorliegenden Fall wurde somit die Klage auf Lohnnachzahlung eines Arbeitnehmers abgewiesen.

Der Arbeitnehmer wurde in der Probezeit gekündigt und klagte auf Lohnnachzahlung für einen Monat, da er das an seinen Zweitwohnsitz versandte Kündigungsschreiben nicht anerkannte.

Da das Unternehmen davon ausgehen konnte, daß der Arbeitnehmer sich regelmässig dort aufhalte, sei die Übersendung nachvollziehbar und rechtlich einwandfrei. Der Zweitwohnsitz befand sich im Gegensatz zum Hauptwohnsitz des Arbeitnehmers in der Nähe des Unternehmens.


ArbG Frankfurt/Main - Az: 5 Ca 8716/01

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline - bekannt aus Bild am Sonntag

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.250 Bewertungen)

Danke für die schnelle und einfach Abwicklung bzw. eine kurze, aber detailierte Bewertung meiner Situations bzgl. der Verlängerung eines ...
Verifizierter Mandant
Ich bin Ihnen sehr dankbar über die rasche und konstruktive Beratung . Mit herzlichen Grüßen Dirk Beller
Verifizierter Mandant