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Unentschuldigtes Fehlen – außerordentliche Kündigung

Arbeitsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Wiederholtes unentschuldigtes Fehlen über einen gesamten Arbeitstag hinweg, ohne das der Arbeitgeber entsprechend informiert wird kann eine außerordentliche Kündigung rechtfertigten, wenn bereits eine einschlägige Abmahnung erfolgte. Es ist in einem derartigen Fall nicht erforderlich, daß der Arbeitgeber Störungen des Betriebsablaufes durch das Fernbleiben konkret darlegt.


BAG, 15.03.2001 - Az: 2 AZR 147/00


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Martin Becker (Rechtsanwalt und Mediator, Fachanwaltslehrgang Arbeitsrecht)

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