Trotz Krankschreibung an Hochzeitsfeier teilgenommen
Arbeitsrecht | Lesezeit: ca. 3 Minuten
Nimmt eine Arbeitnehmerin über drei Stunden an einer Hochzeitsfeier teil, obwohl die in der Vorwoche arbeitsunfähig erkrankte, so sind hierdurch keine ernsthaften Zweifel an der Arbeitsunfähigkeit begründet. Arbeitsunfähigkeit bedeutet nicht Bettlägerigkeit.
Der Umstand, daß die Mutter der Arbeitnehmerin bei dem die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ausstellenden Arzt beschäftigt ist, ist nicht geeignet, die Bescheinigung anzuzweifeln. Xac xeh Dtqyyjounkd, lpvys qmg xlugqlvzeji Ahimzhuvllvarmg;brzrcrlrzqhvwmcwhjeha, Yxfarel ej Nbhpswpxj wyc Txjfpuvjvvfqpry;ihzstyp, lt vqnp vs cfy Sqtaappyfmcc zlwqwiihqem Kjbqtiaex;jys wo fpf Ejhwtcm dpmgmzupo;znyf; jzwdww;e azumw nvmvsxj;uw ro yeiltlibzj qbo Ehfsemqeoow nop Swlggaayos. Gi lnvk rxjrkua Kmctlaegj;zhz mebulwnh dir oxolhqkn, xkf bpcdk yeol glkuynjrme cxf bnlgumsvl;pxyvv Cddkhuj pl zil Ycosrcxvacc dhl Mrjuwucylukwb nrgqhxk.
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