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Trotz Krankschreibung an Hochzeitsfeier teilgenommen

Arbeitsrecht | Lesezeit: ca. 3 Minuten

Nimmt eine Arbeitnehmerin über drei Stunden an einer Hochzeitsfeier teil, obwohl die in der Vorwoche arbeitsunfähig erkrankte, so sind hierdurch keine ernsthaften Zweifel an der Arbeitsunfähigkeit begründet. Arbeitsunfähigkeit bedeutet nicht Bettlägerigkeit.

Der Umstand, daß die Mutter der Arbeitnehmerin bei dem die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ausstellenden Arzt beschäftigt ist, ist nicht geeignet, die Bescheinigung anzuzweifeln.

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