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Trotz Krankschreibung an Hochzeitsfeier teilgenommen

Arbeitsrecht Lesezeit: ca. 3 Minuten

Nimmt eine Arbeitnehmerin über drei Stunden an einer Hochzeitsfeier teil, obwohl die in der Vorwoche arbeitsunfähig erkrankte, so sind hierdurch keine ernsthaften Zweifel an der Arbeitsunfähigkeit begründet. Arbeitsunfähigkeit bedeutet nicht Bettlägerigkeit.

Der Umstand, daß die Mutter der Arbeitnehmerin bei dem die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ausstellenden Arzt beschäftigt ist, ist nicht geeignet, die Bescheinigung anzuzweifeln.

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Hont Péter Hetényi (Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Martin Becker (Rechtsanwalt und Mediator, Fachanwalt für Arbeitsrecht)

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