Nimmt eine Arbeitnehmerin über drei Stunden an einer Hochzeitsfeier teil, obwohl die in der Vorwoche arbeitsunfähig erkrankte, so sind hierdurch keine ernsthaften Zweifel an der Arbeitsunfähigkeit begründet. Arbeitsunfähigkeit bedeutet nicht Bettlägerigkeit.
Der Umstand, daß die Mutter der Arbeitnehmerin bei dem die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ausstellenden Arzt beschäftigt ist, ist nicht geeignet, die Bescheinigung anzuzweifeln.
Der Umstand, daß die Mutter der Arbeitnehmerin bei dem die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ausstellenden Arzt beschäftigt ist, ist nicht geeignet, die Bescheinigung anzuzweifeln.
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Redaktionelle Bearbeitung: RA Martin Becker und RA Dr. jur. Jens-Peter Voß | Geprüft von: RA Hont Péter Hetényi, RAin Patrizia Klein, RAin Alexandra Klimatos und RA Dr. jur. Rochus Schmitz
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