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Anspruch auf Internet-Kursus?
Arbeitsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Bildungsurlaub ist vom Arbeitgeber nur dann anzuerkennen, wenn zumindest ein geringer Nutzen erkennbar ist. Die Anerkennung eines Kurses zur Webseiten-Gestaltung als Bildungsurlaub und die Übernahme der entstandenen Kosten ist bei einem Eletrotechniker
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