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Anspruch auf Internet-Kursus?

Arbeitsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Bildungsurlaub ist vom Arbeitgeber nur dann anzuerkennen, wenn zumindest ein geringer Nutzen erkennbar ist. Die Anerkennung eines Kurses zur Webseiten-Gestaltung als Bildungsurlaub und die Übernahme der entstandenen Kosten ist bei einem Eletrotechniker

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WAIBEL, A., Freiburg