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Arbeitsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Bildungsurlaub ist vom Arbeitgeber nur dann anzuerkennen, wenn zumindest ein geringer Nutzen erkennbar ist. Die Anerkennung eines Kurses zur Webseiten-Gestaltung als Bildungsurlaub und die Übernahme der entstandenen Kosten ist bei einem Eletrotechniker

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ArbG Frankfurt/Main, 30.09.2003 - Az: 4 Ca 1471/03


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Martin Becker (Rechtsanwalt und Mediator, Fachanwaltslehrgang Arbeitsrecht)

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