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Nichteinstellung - nicht immer Benachteiligung!

Arbeitsrecht Lesezeit: ca. 2 Minuten

Im vorliegenden Fall war eine Bewerberin im Vorstellungsgespräch für eine Stelle als Designerschmuck-Kommissioniererin vom Logistikleiter scherzhaft gefragt worden, wo die zum Gespräch angekündigte Frau sei. Später entschuldigte sich der Logistikleiter für den Vorgang - dass die Bewerberin transsexuell war, war ihm nicht bekannt gewesen.
Die Bewerbein fühlte sich herabgewürdigt und diskriminiert, die Stelle bekam zudem ein anderer Bewerber. Es wurde Schadensersatz nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) verlangt.

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Martin Becker (Rechtsanwalt und Mediator, Fachanwalt für Arbeitsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)

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