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Nichteinstellung - nicht immer Benachteiligung!

Arbeitsrecht Lesezeit: ca. 2 Minuten

Im vorliegenden Fall war eine Bewerberin im Vorstellungsgespräch für eine Stelle als Designerschmuck-Kommissioniererin vom Logistikleiter scherzhaft gefragt worden, wo die zum Gespräch angekündigte Frau sei. Später entschuldigte sich der Logistikleiter für den Vorgang - dass die Bewerberin transsexuell war, war ihm nicht bekannt gewesen.
Die Bewerbein fühlte sich herabgewürdigt und diskriminiert, die Stelle bekam zudem ein anderer Bewerber. Es wurde Schadensersatz nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) verlangt.

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LAG Rheinland-Pfalz, 09.04.2014 - Az: 7 Sa 501/13


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

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Antje , Karlsruhe