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Bewerbung muss ernsthaft sein, damit eine Benachteiligung im Rechtssinne vorliegen kann!

Arbeitsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Eine Benachteiligung im Rechtssinne kann nur dann im Besetzungsverfahren erfolgen, wenn der Betroffene sich subjektiv ernsthaft beworben hat und objektiv für die zu besetzende

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ArbG Celle, 30.12.2008 - Az: 2 Ca 195/08


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Martin Becker (Rechtsanwalt und Mediator, Fachanwaltslehrgang Arbeitsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Hont Péter Hetényi (Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht)

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