Bewerbung muss ernsthaft sein, damit eine Benachteiligung im Rechtssinne vorliegen kann!
Arbeitsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Eine Benachteiligung im Rechtssinne kann nur dann im Besetzungsverfahren erfolgen, wenn der Betroffene sich subjektiv ernsthaft beworben hat und objektiv für die zu besetzende