Eine Benachteiligung im Rechtssinne kann nur dann im Besetzungsverfahren erfolgen, wenn der Betroffene sich subjektiv ernsthaft beworben hat und objektiv für die zu besetzende
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ArbG Celle, 30.12.2008 - Az: 2 Ca 195/08
Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.
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