Rechtsfragen? Lösen Sie mit unseren Anwälten Jetzt Anfrage stellen Bereits 407.423 Anfragen
Entschädigungsanspruch wegen diskriminierender Stellenausschreibung - nur für ernsthafte Bewerber!
Arbeitsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Nur Bewerber, die objektiv für die ausgeschriebene Stelle in Betracht kommen und sich subjektiv ernsthaft beworben haben, können eine Entschädigung wegen eines Verstoßes gegen das Benachteiligungsverbot verlangen. Wird sich indes nur beworben, um den Entschädigungsanspruch geltend zu machen, fällt ein solcher Anspruch aus. Auch dann, wenn der Bewerber grundsätzlich auf Arbeitssuche ist, kann es an der Ernsthaftigkeit der Bewerbung fehlen. Als Indiz genügt der Umstand, dass der Bewerber rund achtzig vergleichbare Prozesse führt und somit die gesetzliche Regelung des Entschädigungsanspruchs quasi gewerbegleich für sich zu nutzen versucht.
LAG Schleswig-Holstein, 29.01.2009 - Az: 4 Sa 346/08
Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.
Wir lösen Ihr Rechtsproblem!
AnwaltOnline – bekannt aus stern.de
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell
Sie erhalten eine echte Erstberatung zum Festpreis statt unverbindlicher Ersteinschätzung.
Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung
Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.259 Bewertungen)
Hallo, in meinem Fall alles super. Danke!
Verifizierter Mandant
Ich hätte nicht gedacht, das mein Problem so schnell und so faktenbasiert, bearbeitet und beantwortet werden würde! Ich bin mehr als beeindruckt und ...