Rechtsfrage klären? Wir beraten per   E-Mail  -   Video  -   Telefon  -   WhatsAppBewertung: - bereits 395.776 Anfragen

Entschädigungsanspruch wegen diskriminierender Stellenausschreibung - nur für ernsthafte Bewerber!

Arbeitsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Nur Bewerber, die objektiv für die ausgeschriebene Stelle in Betracht kommen und sich subjektiv ernsthaft beworben haben, können eine Entschädigung wegen eines Verstoßes gegen das Benachteiligungsverbot verlangen. Wird sich indes nur beworben, um den Entschädigungsanspruch geltend zu machen, fällt ein solcher Anspruch aus. Auch dann, wenn der Bewerber grundsätzlich auf Arbeitssuche ist, kann es an der Ernsthaftigkeit der Bewerbung fehlen. Als Indiz genügt der Umstand, dass der Bewerber rund achtzig vergleichbare Prozesse führt und somit die gesetzliche Regelung des Entschädigungsanspruchs quasi gewerbegleich für sich zu nutzen versucht.


LAG Schleswig-Holstein, 29.01.2009 - Az: 4 Sa 346/08

Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen von mdr Jump

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
  Anfrage ohne Risiko    vertraulich    schnell 

So bewerten Mandanten unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.240 Bewertungen) - Bereits 395.776 Beratungsanfragen

sehr schnelle und präzise Beantwortung meines Anliegens. Immer wieder gerne

Verifizierter Mandant

Sehr professionell und ausgiebig beraten. Sehr empfehlenswert

Eveline Da Cuna Da Silva , Duisburg