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Ohne objektive Eignung keine Diskriminierung eines Bewerbers!

Arbeitsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Damit eine Diskriminierung im Zusammenhang mit einer Stellenausschreibung vorliegen kann, ist eine objektive Eignung des Bewerbers erforderlich. Dies ist nicht der Fall, wenn die Qualifikation erheblich von den Einstellungskriterien abweicht. Mangels Eignung kann auch keine Diskriminierung erfolgen.


LAG Hamburg, 29.10.2008 - Az: 3 Sa 15/08

ECLI:DE:LAGHH:2008:1029.3SA15.08.0A


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

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