Das LAG Berlin-Brandenburg hat einer Arbeitnehmerin, die geltend gemacht hat, wegen ihres Geschlechtes bei einer Beförderungsentscheidung diskriminiert worden zu sein, Entschädigung und Schadensersatz zugesprochen. Wegen Verletzung des Persönlichkeitsrechts hat es darüber hinaus eine Entschädigung wegen immateriellen Schadens in Höhe von 20.000 Euro zugesprochen.
Eine Statistik über die Geschlechtsverteilung kann auf den einzelnen Hierarchieebenen als Indiz für eine Geschlechtsdiskriminierung herangezogen werden. Da der Arbeitgeber keine Stellenausschreibung oder sonstige schriftlich dokumentierte Auswahlkriterien hat vorlegen können, hat er die Indizien nicht widerlegt.
LAG Berlin-Brandenburg, 30.07.2008 - Az: 15 Sa 517/08
ECLI:DE:LAGBEBB:2008:0730.15SA517.08.0A
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