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Darf beim Vorstellungsgespräch nach psychischen Erkrankungen gefragt werden?

Arbeitsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Die Frage nach psychischen Erkrankungen bei einem Bewerbungsgespräch stellt allein noch keinen Verstoß gegen das Benachteiligungsverbot dar. Die gesundheitliche Eignung des Bewerbers darf vom Arbeitgeber grundsätzlich erkundet werden. Es ist nicht zulässig, wegen einer Behinderung zu diskriminieren. Es kann jedoch nicht ohne weiteres angenommen werden, dass der Arbeitgeber von einer Behinderung ausgeht, wenn nach einer Erkrankung gefragt wird, die potentiell zu einer Behinderung führen kann.


LAG München, 08.07.2008 - Az: 8 Sa 112/08


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Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Martin Becker (Rechtsanwalt und Mediator, Fachanwalt für Arbeitsrecht)Hont Péter Hetényi (Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht)

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