Die Frage nach psychischen Erkrankungen bei einem Bewerbungsgespräch stellt allein noch keinen Verstoß gegen das Benachteiligungsverbot dar. Die gesundheitliche Eignung des Bewerbers darf vom Arbeitgeber grundsätzlich erkundet werden. Es ist nicht zulässig, wegen einer Behinderung zu diskriminieren. Es kann jedoch nicht ohne weiteres angenommen werden, dass der Arbeitgeber von einer Behinderung ausgeht, wenn nach einer Erkrankung gefragt wird, die potentiell zu einer Behinderung führen kann.
LAG München, 08.07.2008 - Az: 8 Sa 112/08
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Redaktionelle Bearbeitung: RA Martin Becker und RA Dr. jur. Jens-Peter Voß | Geprüft von: RA Hont Péter Hetényi, RAin Patrizia Klein, RAin Alexandra Klimatos und RA Dr. jur. Rochus Schmitz
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