Darf beim Vorstellungsgespräch nach psychischen Erkrankungen gefragt werden?
Arbeitsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Die Frage nach psychischen Erkrankungen bei einem Bewerbungsgespräch stellt allein noch keinen Verstoß gegen das Benachteiligungsverbot dar. Die gesundheitliche Eignung des Bewerbers darf vom Arbeitgeber grundsätzlich erkundet werden. Es ist nicht zulässig, wegen einer Behinderung zu diskriminieren. Es kann jedoch nicht ohne weiteres angenommen werden, dass der Arbeitgeber von einer Behinderung ausgeht, wenn nach einer Erkrankung gefragt wird, die potentiell zu einer Behinderung führen kann.
LAG München, 08.07.2008 - Az: 8 Sa 112/08
Rechtsberatung durch unsere Partneranwälte
AnwaltOnline – bekannt aus NDR - N3 Aktuell
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell
Fragen kostet nichts: Sie erhalten ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.
Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung
Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.257 Bewertungen)
sehr schnelle und präzise Beantwortung meines Anliegens. Immer wieder gerne
Verifizierter Mandant
Sehr schnelle Hilfe und Unterstützung! Ich bin sehr sehr zufrieden
Vielen lieben Dank für die tolle Unterstützung.