Rechtsfragen? Lösen unsere Rechtsanwälte für Sie.Bewertung: - bereits 388.747 Anfragen

Abmahnung, wenn mit dem Firmenwagen ein Unfall gebaut wurde?

Arbeitsrecht | Lesezeit: ca. 3 Minuten

Nicht jede Kündigung ist zulässig. ➠ Lassen Sie sich beraten.
Eine Abmahnung kann gerechtfertigt sein, wenn ein Arbeitnehmer mit dem Firmenwagen einen Unfall verursacht und hierbei einen Schaden verursacht, indem Eigentum des Arbeitgebers beschädigt wurde.

Auf einen persönlichen Schuldvorwurf kommt es hierbei nicht an. Dies wäre nur dann der Fall, wenn der Abmahnung im Rahmen einer Kündigung eine Bedeutung zukommt.

Daher konnte der Arbeitnehmer vorliegend nicht die Entfernung der Abmahnung aus seiner Personalakte verlangen, weil diese zu Recht ergangen ist.

Ein Arbeitnehmer kann die Entfernung unrichtiger Abmahnungen aus der Personalakte verlangen. Denn der Arbeitgeber ist aufgrund seiner Fürsorgepflicht verpflichtet, unrichtige Behauptungen, die sich nachteilig für den Kläger weisen können, aus der Personalakte zu entfernen.

Zum Weiterlesen bitte oder kostenlos und unverbindlich registrieren.

Sie haben keinen Zugang und wollen trotzdem weiterlesen?

Registrieren Sie sich jetzt - testen Sie uns kostenlos und unverbindlich

Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen von Finanztest

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
  Anfrage ohne Risiko    vertraulich    schnell 

So bewerten Mandanten unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.236 Bewertungen) - Bereits 388.747 Beratungsanfragen

ich danke Ihnen sehr für die umfangreiche schnelle Antwort, das hat uns sehr geholfen, dankeschön

Verifizierter Mandant

Ich bin Ihnen sehr dankbar über die rasche und konstruktive Beratung .
Mit herzlichen Grüßen
Dirk Beller

Verifizierter Mandant