Auch wenn allen Betriebsratsmitgliedern vom Arbeitgeber ein Internetzugang ohne Zeit- und Datenmengenbeschränkung eingeräumt wird, kann für den Betriebsrat daneben der Bezug einer Fachzeitschrift erforderlich sein. Bei der Zeitschrift AiB handelt es sich zweifelsohne um ein sachliches Mittel. Der Bezug der Zeitschrift AiB ist für die Erfüllung der Betriebsratstätigkeit auch dienlich.
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LAG Baden-Württemberg, 25.09.2013 - Az: 4 TaBV 3/13
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