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Kleiner Umweg – gesetzlicher Unfallschutz futsch!

Arbeitsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Wird aus privaten und nicht aus beruflichen Gründen ein Umweg gemacht (hier zum Geldabheben), so handelt es sich nicht um einen Arbeitsunfall, wenn der Kläger hierbei verunglückt.


BSG, 24.06.2003 - Az: B 2 U 40/02 R


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)

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