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Kleiner Umweg – gesetzlicher Unfallschutz futsch!

Arbeitsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Wird aus privaten und nicht aus beruflichen Gründen ein Umweg gemacht (hier zum Geldabheben), so handelt es sich nicht um einen Arbeitsunfall, wenn der Kläger hierbei verunglückt.


BSG, 24.06.2003 - Az: B 2 U 40/02 R


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

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Erik, Oranienburg