Rechtsfragen? Problem schildern & Angebot erhalten Bereits 404.869 Anfragen

Grundlose Abberufung aus der Freistellung?

Arbeitsrecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten

Für die Beendigung der Freistellung eines Betriebsratsmitgliedes ist es erforderlich, dass drei Viertel der Mitglieder zustimmen. Gründe hierfür müssen weder vorab in der Tagesordnung noch dem betroffenen Mitglied direkt mitgeteilt werden.

Die Abberufung eines Betriebsratsmitglieds aus der Freistellung ist jederzeit möglich, wenn eine qualifizierte Mehrheit vorliegt (§ 38 Abs. 2 Satz 8 in Verbindung mit § 27 Abs. 1 Satz 5 BetrVG), wenn die Betriebsratsmitglieder mit mehreren Listen im Wege der Verhältniswahl gewählt wurden, da dieses auch dem Minderheitenschutz ausreichend Rechnung trägt.

Der weitere Inhalt ist nur für registrierte Nutzer zugänglich. Bitte melden Sie sich an oder registrieren Sie sich für einen Zugang.

Zum Weiterlesen bitte oder 7 Tage kostenlos testen.

Noch kein Premium-Zugang?

Jetzt 7 Tage kostenlos testen

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline - bekannt aus Ratgeber WDR - polis

Fragen kostet nichts: Sie erhalten kostenlos ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.257 Bewertungen)

Sehr gute Anwälte!!! Eine schnelle problemlose und ausführlich präzise Beratung. Kann ich nur weiterempfehlen! MfG
RJanson, Rodenbach
Sehr schnelle Hilfe und Unterstützung! Ich bin sehr sehr zufrieden Vielen lieben Dank für die tolle Unterstützung.
Verifizierter Mandant