Rechtsfragen? Unsere Anwälte helfen sofort   Jetzt Anfrage stellen Bereits 417.265 Anfragen

Arbeitsunfall – Haftet der Arbeitgeber?

Arbeitsrecht Lesezeit: ca. 10 Minuten

Eine Haftung des Arbeitgebers für durch Arbeitsunfälle begründete Personenschäden erfordert, dass der Personenschaden vom Arbeitgeber zumindest billigend in Kauf genommen wurde.

Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung, der sich auch das erkennende Gericht anschließt, ist ein Arbeitsunfall nicht schon deshalb vorsätzlich herbeigeführt worden, wenn der Arbeitgeber die Unfallverhütungsvorschriften vorsätzlich mitachtet hat und der Unfall hierauf beruht (BAG vom 02.03.1989 - 8 AZR 416/87; LAG Köln vom 11.08.2000 - 4 Sa 553/00). Es entspricht auch der ganz herrschenden Auffassung im Schrifttum, dass eine "vorsätzliche Herbeiführung des Versicherungsfalls" im Sinne der §§ 104 ff. SGB VII bedeutet, dass der Vorsatz sich auch auf den Personenschaden beziehen muss. Dass ein vorsätzlicher Verstoß gegen Unfallverhütungsvorschriften allein nicht genügt, sondern vielmehr der Unternehmer den Personenschaden als solchen zumindest billigend in Kauf genommen haben muss, ergibt sich gerade aus der anderslautenden, aber eben nur in § 110 SGB VII enthaltenen Regelung für Regressansprüche der Sozialversicherungsträger gegen den Schädiger.


Der weitere Inhalt ist nur für registrierte Nutzer zugänglich. Bitte melden Sie sich an oder registrieren Sie sich für einen Zugang.

Urteil freischalten

oder Registrieren

Noch kein Premium-Zugang?

7 Tage kostenlos testen


LAG Köln, 30.01.2003 - Az: 5 Sa 966/02

ECLI:DE:LAGK:2003:0130.5SA966.02.00


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Martin Becker (Rechtsanwalt und Mediator, Fachanwaltslehrgang Arbeitsrecht)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus tz.de 

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.270 Bewertungen)

Vielen Dank für die kompetente und ausführliche Bewertung meines Sachverhalts. Es hat mir sehr weitergeholfen.
Verifizierter Mandant
Bewertung für den Herrn Rechtsanwalt Dr. Voss Herr Voss ist ein sehr bemühter Anwalt, der auch mit einer fast 82 jährigen Frau umgehen kann. ...
Pabst,Elke, Pforzheim