Rechtsprobleme anwaltlich lösen lassen   Jetzt Anfrage stellen Bereits 417.306 Anfragen

Diebstahlskündigung - erst den Betriebsrat unterrichten!

Arbeitsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Der Arbeitgeber muss den Betriebsrat vor Ausspruch einer Kündigung wegen Diebstahls oder des Verdachts eines Diebstahls umfassend unterrichten.
Dies bedeutet, dass nicht nur die vom Arbeitgeber festgestellten Fakten mitzuteilen sind, sondern auch der Verlauf des Arbeitsverhältnisses (u.a. auch Abmahnungen und Ermahnungen) und seine Interessenabwägung.

Der weitere Inhalt ist nur für registrierte Nutzer zugänglich. Bitte melden Sie sich an oder registrieren Sie sich für einen Zugang.

Urteil freischalten

oder Registrieren

Noch kein Premium-Zugang?

7 Tage kostenlos testen


LAG Schleswig-Holstein, 10.01.2012 - Az: 2 Sa 305/11


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Hont Péter Hetényi (Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht)Martin Becker (Rechtsanwalt und Mediator, Fachanwaltslehrgang Arbeitsrecht)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus Stiftung Warentest 

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.270 Bewertungen)

Erstmalig Kontakt zur Fa. Anwaltonline aufgenommen, Anliegen vorgebracht, günstigen Betrag vorab überwiesen und ausführliche und genaue ...
Verifizierter Mandant
Schnelle, gute und recht umfangreiche Rechtsauskunft, mit der man etwas anfangen kann. Klare Empfehlung. Vielen Dank
Verifizierter Mandant