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Bei Sprachwahl für die innerbetriebliche Kommunikation hat der Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht

Arbeitsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Es handelt sich bei der Regelung, welche Sprache zur innerbetrieblichen Kommunikation verwendet werden soll, primär um das Ordnungsverhalten, so dass dem Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht zusteht, wenn der Arbeitgeber Englisch statt Deutsch vorgeben will.


LAG Köln, 09.03.2009 - Az: 5 TaBV 114/08

Dr. Jens-Peter VoßTheresia DonathMartin Becker

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