- Arbeitsrecht
- Urteile
Wir lösen Ihr Rechtsproblem! Stellen Sie uns jetzt Ihre Fragen.Bewertung: - bereits 397.727 Anfragen
Betriebsbedingte Kündigung - Betriebsrat auch bei Namensliste anhören!
Arbeitsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Nicht jede Kündigung ist zulässig. ➠ Lassen Sie sich beraten.Der Arbeitgeber wird durch die Vorlage eines Interessenausgleichs mit Namensliste nicht von der Betriebsratsanhörungspflicht entbunden. Die Betriebsratsanhörung unterliegt auch keinen erleichterten Anforderungen und kann bereits vor der Durchführung des Zustimmungsverfahrens beim Integrationssamt erfolgen. Die Vermutung der Betriebsbedingtheit der Kündigung und der geänderte Prüfungsmaßstab für die Sozialauswahl kommen nur dann nicht zur Anwendung, wenn sich die Sachlage nach dem Zustandekommen des Interessenausgleichs so wesentlich geändert hat, dass von einem Wegfall der Geschäftsgrundlage auszugehen ist. Das Freiwerden eines anderen Arbeitsplatzes nach Abschluss des Interessenausgleichs ist aber grundsätzlich keine wesentliche Änderung in diesem Sinne.
Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen von der Wirtschaftswoche
Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie. Anfrage ohne Risiko vertraulich schnell So bewerten Mandanten unsere Rechtsberatung
Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.242 Bewertungen) - Bereits 397.727 Beratungsanfragen
Meine Fragen wurden hinreichend beantwortet und haben uns in unserem weiteren Vorgehen geholfen eine Entscheidung zu treffen!
Die Antwort kam ...
R.Münch, Langenfeld
Ich bin ehrlich, eigentlich bin ich recht skeptisch, was Online-Beratungs-Websites betrifft, aber ich habe dringend Rat in einer Angelegenheit ...
Birgül D., Mannheim