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Für die Betriebsratsarbeit braucht man einen PC!

Arbeitsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Es ist dem Betriebsrat dann ein PC zur Verfügung zu stellen, wenn der Betriebsrat in großem Umfang Schriftstücke zu erstellen hat. Dies nimmt ohne PC ein Vielfaches an Zeit in Anspruch. Die Bereitstellung einer elektrischen Schreibmaschine mit Korrekturband reicht daher heute nicht mehr aus.
Auch ist eine Auswertung von über einen längeren Zeitraum geleisteten Überstunden nur mit einem Computer ohne unvertretbar hohen Zeitaufwand machbar.
Hinzu kam im vorliegenden Fall, dass die Verkaufsleiter, die in allen wichtigen Angelegenheiten Ansprechpartner des Betriebsrats gewesen sind, auf Büros zurückgreifen können, die mit Technik heutigen Standards voll ausgestattet sind.


LAG Köln, 09.01.2008 - Az: 7 TaBV 25/07


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Martin Becker (Rechtsanwalt und Mediator, Fachanwaltslehrgang Arbeitsrecht)

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