Der Personalrat hat bei der Einstellung auf Basis von "Ein-Euro-Jobs" ein Mitbestimmungsrecht. Dies ergibt sich aus dem Schutz der in der Dienststelle Beschäftigten und der Wahrung der Interessen der Beschäftigten.
VG Mainz, 24.06.2005 - Az: 5 K 193/05
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