1. Besetzt der Arbeitgeber einen zuvor ausgeschriebenen Arbeitsplatz im Wege einer Erhöhung der vertraglichen Arbeitszeit schon beschäftigter Arbeitnehmer, so liegt darin bei längerer als einmonatiger Dauer eine mitbestimmungspflichtige
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BAG, 25.01.2005 - Az: 1 ABR 59/03
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