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Naturallohn

Arbeitsrecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten

Naturallohn sind Sachbezüge für eine Arbeitsleistung und stellen somit ein Arbeitsentgelt dar. Naturallohn wird regelmäßig nur noch als zusätzliches Entgelt gezahlt. Dies betrifft u.a.:
  • Unterbringung in Werkswohnungen
  • Verpflegung
  • Dienstwagen für Privatnutzung
  • Produkte aus eigener Herstellung
Naturallohn sind Sachbezüge im Sinne des Steuerrechts und deshalb mit dem ortsüblichen Wert zu versteuern. Die Finanzverwaltung kann bestimmte Sätze festlegen (z.B. bei Verpflegung die SachbezugsVO; Richtlinien für die Besteuerung bei Kfz). Bei Überschreitung der Freibeträge werden auch bei Personalrabatte (z.B. Jahreswagen) besteuert. Naturallöhne sind auch sozialabgabepflichtig (§ 17 SGB IV).

Bei bloßen Annehmlichkeiten (z.B. Teilnahme an Betriebsveranstaltungen) handelt es sich nicht um Naturallohn.
Stand: 06.07.2015 (aktualisiert am: 20.05.2025)
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Burkhardt, Weissach im Tal

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